Heilmittelwerberecht

Im Heilmittelwerberecht und Medizinprodukterecht umfasst die Expertise der Kanzlei insbesondere folgende Tätigkeiten und Beratungsfelder:
Beratung
- Beratung im Hinblick auf heilmittelwerbe- und wettbewerbsrechtliche Risiken bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen und Verpackungen für Arznei- und Heilmittel, insbesondere im Hinblick auf Pflichtangaben, Gutachtenwerbung, Verkaufsfördermaßnahmen, insbesondere Zuwendungen, Werbegaben
- Beratung im Hinblick auf medizinprodukte- und wettbewerbsrechtliche Risiken bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen, Verpackungen und Kennzeichnungspflichten für Medizinprodukte, insbesondere CE-Kennzeichnung, Pflichtangaben, Gebrauchsanweisungen
Durchsetzung von Ansprüchen bei Rechtsverletzungen
- Abmahnung von Verstößen gegen Heilmittelwerbe-/Medizinprodukterecht, insbesondere bei:
- Verletzung von Kennzeichnungspflichten, fehlender CE-Angaben
- Unzulässiger Zugaben, Werbegaben für Heilmittel
- Unzulässiger/irreführender Werbung für Heilmittel
- Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Verstößen gegen Heilmittelwerbe-/Medizinprodukterecht
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen Wettbewerber wegen Verstößen gegen Heilmittelwerbe-/Medizinprodukterecht in einstweiligen Verfügungsverfahren (Unterlassung), insbesondere auf Messen
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen Wettbewerber wegen Verstößen gegen Heilmittelwerbe-/Medizinprodukterecht in Klageverfahren (u.a. Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz)
- Verteidigung gegen drohende und erlassene einstweilige Verfügungen, insbesondere Einreichung von Schutzschriften, Einlegung von Widersprüchen, Beratung zu unternehmensinternen Maßnahmen, Rückrufen und Kundenkommunikation, Abgabe von Abschlusserklärungen
- Vertretung in einstweiligen Verfügungs- und Klageverfahren vor allen deutschen Zivilgerichten