Heilmittelwerberecht

Modell einer Medizinflasche

Im Heilmittelwerberecht und Medizinprodukterecht umfasst die Expertise der Kanzlei insbesondere folgende Tätigkeiten und Beratungsfelder:

Beratung

  • Beratung im Hinblick auf heilmittelwerbe- und wettbewerbsrechtliche Risiken bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen und Verpackungen für Arznei- und Heilmittel, insbesondere im Hinblick auf Pflichtangaben, Gutachtenwerbung, Verkaufsfördermaßnahmen, insbesondere Zuwendungen, Werbegaben 
  • Beratung im Hinblick auf medizinprodukte- und wettbewerbsrechtliche Risiken bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen, Verpackungen und Kennzeichnungspflichten für Medizinprodukte, insbesondere CE-Kennzeichnung, Pflichtangaben, Gebrauchsanweisungen

 Durchsetzung von Ansprüchen bei Rechtsverletzungen

  • Abmahnung von Verstößen gegen Heilmittelwerbe-/Medizinprodukterecht, insbesondere bei:
    • Verletzung von Kennzeichnungspflichten, fehlender CE-Angaben
    • Unzulässiger Zugaben, Werbegaben für Heilmittel
    • Unzulässiger/irreführender Werbung für Heilmittel

 

  • Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Verstößen gegen Heilmittelwerbe-/Medizinprodukterecht
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen Wettbewerber wegen Verstößen gegen Heilmittelwerbe-/Medizinprodukterecht in einstweiligen Verfügungsverfahren (Unterlassung), insbesondere auf Messen 
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen Wettbewerber wegen Verstößen gegen Heilmittelwerbe-/Medizinprodukterecht in Klageverfahren (u.a. Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz)
  • Verteidigung gegen drohende und erlassene einstweilige Verfügungen, insbesondere Einreichung von Schutzschriften, Einlegung von Widersprüchen, Beratung zu unternehmensinternen Maßnahmen, Rückrufen und Kundenkommunikation, Abgabe von Abschlusserklärungen
  • Vertretung in einstweiligen Verfügungs- und Klageverfahren vor allen deutschen Zivilgerichten