Geschäftsgeheimnis und Know-How

Mann zeigt eine Glühbirne

Im Geschäftsgeheimnis- und Know-How-Schutz umfasst die Expertise der Kanzlei insbesondere folgende Tätigkeiten und Beratungsfelder:

Durchsetzung von Ansprüchen bei Rechtsverletzungen

  • Abmahnung von unbefugter Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen/Know-How
  • Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Geschäftsgeheimnis-/Know-How-Verletzung
  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen unbefugter Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen/Know-How in einstweiligen Verfügungsverfahren (u.a. Unterlassung, Sequestration/Beschlagnahme), insbesondere auf Messen 
  • Sequestration/Beschlagnahme rechtsverletzender Gegenstände durch einstweilige Verfügung in Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern
  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen unbefugter Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen/Know-How in Klageverfahren (u.a. Unterlassung, Auskunft, Vernichtung, Rückruf, Schadensersatz)
  • Verteidigung gegen drohende und erlassene einstweilige Verfügungen, insbesondere Einreichung von Schutzschriften, Einlegung von Widersprüchen, Beratung zu unternehmensinternen Maßnahmen, Rückrufen und Kundenkommunikation, Abgabe von Abschlusserklärungen
  • Vertretung in einstweiligen Verfügungs- und Klageverfahren vor allen deutschen Zivilgerichten unter Beachtung von Geheimhaltungsmaßnahmen nach GeschGehG
  • Strafanzeigen wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen