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Patente, Gebrauchsmuster

Patent

Im Patent- und Gebrauchsmusterrecht umfasst die Expertise der Kanzlei insbesondere folgende Tätigkeiten und Beratungsfelder:

Durchsetzung von Ansprüchen bei Rechtsverletzungen

  • Abmahnung von Patent-/Gebrauchsmusterverletzungen in Kooperation mit Patentanwälten
  • Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Patent-/Gebrauchsmusterverletzung in Kooperation mit Patentanwälten
  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen Patent-/Gebrauchsmusterverletzungen in einstweiligen Verfügungsverfahren in Kooperation mit Patentanwälten (u.a. Unterlassung, Sequestration/Beschlagnahme), insbesondere auf Messen 
  • Sequestration/Beschlagnahme rechtsverletzender Gegenstände durch einstweilige Verfügung in Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern
  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen Patent-/Gebrauchsmusterverletzungen in Klageverfahren in Kooperation mit Patentanwälten (u.a. Unterlassung, Auskunft, Vernichtung, Rückruf, Schadensersatz)
  • Verteidigung gegen drohende und erlassene einstweilige Verfügungen in Kooperation mit Patentanwälten, insbesondere Einreichung von Schutzschriften, Einlegung von Widersprüchen, Beratung zu unternehmensinternen Maßnahmen, Rückrufen und Kundenkommunikation, Abgabe von Abschlusserklärungen
  • Vertretung in einstweiligen Verfügungs- und Klageverfahren vor allen deutschen Zivilgerichten in Kooperation mit Patentanwälten