Patente, Gebrauchsmuster

Im Patent- und Gebrauchsmusterrecht umfasst die Expertise der Kanzlei insbesondere folgende Tätigkeiten und Beratungsfelder:
Durchsetzung von Ansprüchen bei Rechtsverletzungen
- Abmahnung von Patent-/Gebrauchsmusterverletzungen in Kooperation mit Patentanwälten
- Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Patent-/Gebrauchsmusterverletzung in Kooperation mit Patentanwälten
- Durchsetzung von Ansprüchen wegen Patent-/Gebrauchsmusterverletzungen in einstweiligen Verfügungsverfahren in Kooperation mit Patentanwälten (u.a. Unterlassung, Sequestration/Beschlagnahme), insbesondere auf Messen
- Sequestration/Beschlagnahme rechtsverletzender Gegenstände durch einstweilige Verfügung in Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern
- Durchsetzung von Ansprüchen wegen Patent-/Gebrauchsmusterverletzungen in Klageverfahren in Kooperation mit Patentanwälten (u.a. Unterlassung, Auskunft, Vernichtung, Rückruf, Schadensersatz)
- Verteidigung gegen drohende und erlassene einstweilige Verfügungen in Kooperation mit Patentanwälten, insbesondere Einreichung von Schutzschriften, Einlegung von Widersprüchen, Beratung zu unternehmensinternen Maßnahmen, Rückrufen und Kundenkommunikation, Abgabe von Abschlusserklärungen
- Vertretung in einstweiligen Verfügungs- und Klageverfahren vor allen deutschen Zivilgerichten in Kooperation mit Patentanwälten