Unlauterer Wettbewerb

Im Recht des unlauteren Wettbewerbs umfasst die Expertise der Kanzlei insbesondere folgende Tätigkeiten und Beratungsfelder
Beratung bei Werbemaßnahmen und Produktgestaltung
- Beratung im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Risiken bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Aufklärungspflichten, von werblich verwendeten Aussagen, insbesondere zu geschäftlichen Verhältnissen, zur Marktposition des Unternehmens und seiner Produkte/Dienstleistungen, zu Schutzrechten, zu amtlichen Prüfungen und Testergebnissen/Siegeln, zur Umweltverträglichkeit und biologischer Herstellung, zu Verkaufsanlässen, Preisgestaltungen, Preisempfehlungen, von Verkaufsfördermaßnahmen und vergleichender Werbung
- Beratung im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Risiken bei der Gestaltung von Produktdesign, Produktverpackungen und Produktausstattung
Durchsetzung von Ansprüchen gegen unlauteres Mitbewerberhandeln
- Abmahnung von unlauterem Mitbewerberhandeln, insbesondere bei:
- Produktnachahmungen und vermeidbarer Herkunftstäuschung, Rufausbeutung und Rufschädigung
- Irreführender Werbung
- Mitbewerberherabsetzung
- Mitbewerberbehinderung
- Verteidigung gegen Abmahnungen wegen unlauterem Wettbewerb
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen unlauteres Mitbewerberhandeln in einstweiligen Verfügungsverfahren (Unterlassung), insbesondere auf Messen
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen unlauteres Mitbewerberhandeln in Klageverfahren (u.a. Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz)
- Verteidigung gegen drohende und erlassene einstweilige Verfügungen, insbesondere Einreichung von Schutzschriften, Einlegung von Widersprüchen, Beratung zu unternehmensinternen Maßnahmen, Rückrufen und Kundenkommunikation, Abgabe von Abschlusserklärungen
- Vertretung in einstweiligen Verfügungs- und Klageverfahren vor allen deutschen Zivilgerichten