Designrecht
															Im Designrecht umfasst die Expertise der Kanzlei insbesondere folgende Tätigkeiten und Beratungsfelder:
Beratung und Registrierung
- Beratung bei der Gestaltungen von Produkten, Verpackungen und Produktausstattungen im Hinblick auf design-/gemeinschaftsgeschmacksmusterrechtliche Risiken
 
- Kollisions- und Verfügbarkeitsrecherchen im Vorfeld einer Design-/Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung
 - Design-/Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen (Deutschland, EU, internationales Design)
 - Nichtigkeits- und Löschungsverfahren
 - Vertretung in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
 
- Vertretung vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
 - Koordination ausländischer Korrespondenzanwälte in Verfahren vor ausländischen nationalen Ämtern
 - Außergerichtliche Einigung
 
Wirtschaftliche Verwertung
- Lizensierung
 - Kauf und Übertragung von Designs/Gemeinschaftsgeschmacksmustern
 
Durchsetzung von Designrechten
- Abmahnung von Design-/Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzungen
 - Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Design-/Gemeinschaftsgeschmackmusterverletzung
 - Durchsetzung von design-/gemeinschaftsgeschmacksmusterrechtlichen Ansprüchen in einstweiligen Verfügungsverfahren (u.a. Unterlassung, Sequestration/Beschlagnahme), insbesondere auf Messen
 - Sequestration/Beschlagnahme rechtsverletzender Gegenstände durch einstweilige Verfügung in Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern
 - Durchsetzung von design-/gemeinschaftsgeschmacksmusterrechtlichen Ansprüchen in Klageverfahren (u.a. Unterlassung, Auskunft, Vernichtung, Rückruf, Schadensersatz)
 - Verteidigung gegen drohende und erlassene einstweilige Verfügungen, insbesondere Einreichung von Schutzschriften, Einlegung von Widersprüchen, Beratung zu unternehmensinternen Maßnahmen, Rückrufen und Kundenkommunikation, Abgabe von Abschlusserklärungen
 - Vertretung in einstweiligen Verfügungs- und Klageverfahren vor allen deutschen Zivilgerichten
 - Grenzbeschlagnahmeverfahren zum Schutz vor Import von designverletzenden Produkten in die EU und Deutschland
 - Strafanzeigen wegen Design-/Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzungen